01.05.2024
Mittwoch, 5. Juni 2024 um 20.00 Uhr
im Saal des Restaurant Sternen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2023
- Genehmigung
- Kenntnisnahme Bericht Revisionsstelle
2. Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung Fischerweg
- Kenntnisnahme
3. Verpflichtungskreditabrechnung Rahmenkredit Strassenunterhalt 2019 – 2023
- Kenntnisnahme
4. Orientierungen
5. Verschiedenes
Die Akten zu den Traktanden 1 bis 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden und sind unter der Rubrik Politik – Gemeindeversammlungen aufgeschaltet. Die Jahresrechnung 2023 kann zudem bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Ver-sammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten versendet.
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
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