02.07.2015
Gebührentarif für die Feuerungskontrolle Safnern: Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Safnern an seiner Sitzung vom 22. Juni 2015 den neuen Gebührentarif für die Feuerungskontrolle in der Einwohnergemeinde Safnern genehmigt hat. Der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle, tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. August 2015 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
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