24.07.2024
Inkrafttreten per 1. Juli 2024
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 8. Juli 2024 nachfolgende überarbeiteten Dokumente des Organisationshandbuchs der Gemeinde Safnern mit Inkrafttreten per 1. Juli 2024 genehmigt hat:
Register 7 Organverzeichnis
Register 8 Behörden- und Verwaltungsorganisation
Register 9 Aufgabezuordnung Behörden und Verwaltung
Register 12 Organigramm
Register 13 Stellvertretungsplan Verwaltung
Register 15 Verzeichnis Spezialfunktionen
Register 17 – 28 Funktionendiagramme
Register 29 Stellenbeschriebe Verwaltung
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden. Das Organisati-onshandbuch liegt während dieser Zeit bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
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