06.12.2018
Inkrafttreten per 1. Januar 2019
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. November 2018 nachfolgende überarbeiteten Dokumente des Organisationshandbuchs der Gemeinde Safnern mit Inkrafttreten per 1. Januar 2019 genehmigt hat:
Register 7 – Organverzeichnis
Register 15 – Spezialfunktionen-Verzeichnis
Register 29 – Stellenbeschrieb Gemeindeschreiberei
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden. Das Organisationshandbuch liegt während dieser Zeit bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
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