16.03.2023
Rechtskräftiger kommunaler Wasserbauplan
Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat den folgenden kommunalen Wasserbauplan gemäss Art. 25 Abs. 4 des Gesetzes über den Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) vom 14. Februar 1989 genehmigt. Der Wasserbauplan ist mittlerweile rechtskräftig.
Wasserbauträgerin: Einwohnergemeinde Safnern
Gemeinden: Safnern
Wasserbauplan: Hochwasserschutz Dorfbach Safnern
Erlass am: 7. Juli 2022
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Safnern
Auflagedauer: 16. März 2023 bis 17. April 2023
Die genehmigten Unterlagen können von der Bevölkerung während der Auflagefrist zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
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