05.02.2025
Verfügung GESAMTENTSCHEID nach KoB
Projektdossier «Kiesabbau und Auffüllung Büttenberg», Auflage zum Baugesuch (Art. 88 Abs. 6 BauG) für die Erweiterung des Kiesabbaus am Standort Büttenberg sowie der Wiederauffüllung und Rekultivierung
Mit dem Gesamtentscheid nach KoG vom 23. Januar 2025 wird folgende Auflage zur Baubewilligung verfügt: Für die Erschliessung West (über den Büttenberg durch das Geyisriedquartier) ist eine Begrenzung des projektinduzierten Schwerverkehrs auf maximal 80 Lastwagenfahrten pro Tag (DTV) einzuhalten. Dieser DTV ist mit fachlich anerkannten Methoden für jedes Kalenderjahr zu erheben bzw. zu überwachen und der Baupolizeibehörde jeweils bis spätestens Ende des ersten Quartals des Folgejahres nachzuweisen.
Die Unterlagen zum Projektdossier können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61 a Abs. 1 BauG). Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen. Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Safnern, den 4. Februar 2025
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Safnern
Hauptstrasse 62
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
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