09.03.2022
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 28. Februar 2022 für die Sanierung der Wohnung am Kirchweg 8 einen Verpflichtungskredit von Fr. 108‘000.00 genehmigt.
Gemäss Art. 13 Absatz 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Safnern kann gegen Gemeinderatsbeschlüsse über Ausgaben zwischen Fr. 100‘000.00 bis Fr. 150‘000.00 das fakultative Referendum ergriffen werden. Gemäss Artikel 27 Absatz 1 des Organisationsreglements Safnern können mind. 3% der Stimmberechtigten gegen den Beschluss des Gemeinderates innert 30 Tagen ab Bekanntmachung das Referendum ergreifen. Die Unterschriften für das Referendum sind bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 62, in Safnern einzureichen. Die entsprechenden Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
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