14.06.2017
Inkrafttreten von Erlassen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung von Safnern am 7. Juni 2017 die Änderung von Artikel 5 des Personalreglements genehmigt hat. Das Personalreglement tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Bei der Gemeindeverwaltung können Kopien aller Erlasse bezogen werden. Ebenfalls sind die Reglemente und Verordnungen auf der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch aufgeschaltet.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
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