11.12.2024
Publikation
Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 12. Dezember 2024 während 30 Tagen öffentlich auf (Art. 62 Organisationsreglement der Gemeinde Safnern). Es kann zu den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden. Zudem ist das Protokoll auf der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Dieser entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Safnern
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
2024 Gemeinde Safnern. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».