25.03.2021
Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV.
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Gassenacher
Der Gemeinderat Safnern bringt gestützt auf Art. 60, Abs. 1 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122, Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Sie umfasst die folgenden Unterlagen:
Überbauungsvorschriften
Erläuterungsbericht
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 25. März 2021 bis 26. April 2021 in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 62, 2553 Safnern, auf und können während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen oben im Text verlinkt.
Während der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern
Tel.: 032 356 02 60
E-Mail
Montag | 08.00 - 11.00 | |
Dienstag | 14.00 - 18.00 | |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 | |
Donnerstag | geschlossen | |
Freitag | 08.00 - 11.00 |
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