Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohner/-innen und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.
Das Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Safnern, welches per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt wurde, finden Sie unter Verwaltung - Reglemente.
Nachstehend die Links für die kantonalen Rechtsgrundlagen:
Link Datenschutzgesetz (BSG 152.04)
Link Datenschutzverordnung (BSG 152.040.1)
Aufsicht
Das Rechnungsprüfungsorgan ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Sie kontrolliert jährlich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Gemeindeebene. Das Resultat der Kontrolle wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten. Die Firma ROD Treuhand AG in Schönbühl, ist Rechnungsprüfungsorgan und Datenaufsichtsstelle.
Safnern, 22. Juni 2016