Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung - Mittwoch, 10. Juni 2015, 20.00 Uhr

05.05.2015

im Saal des Restaurant Sternen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2014
    - Genehmigung
    - Kenntnisnahme Bericht Revisionsstelle

  2. Verpflichtungskredit Sanierung Ziltenweg (Ersatz Wasserleitung und Sanierung Strasse)
    - Genehmigung

  3. Orientierungen

  4. Verschiedenes

Die Akten zu Traktandum 1 liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen wer-den.

Die Jahresrechnung 2014 kann bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden und ist auf der Homepage aufgeschaltet.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung wäh-rend 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Ver-sammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfah-rensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde füh-ren.

Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Mona-ten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten ver-sandt.


Der Gemeinderat

 
 
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