05.05.2015
im Saal des Restaurant Sternen
Traktanden
Die Akten zu Traktandum 1 liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen wer-den.
Die Jahresrechnung 2014 kann bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden und ist auf der Homepage aufgeschaltet.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung wäh-rend 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Ver-sammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfah-rensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde füh-ren.
Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Mona-ten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten ver-sandt.
Der Gemeinderat