Verordnung über die Wasserversorgung Safnern

06.12.2018

Inkrafttreten per 1. Januar 2019

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Safnern an seiner Sitzung vom 26. November 2018 die Verordnung über die Wasserversorgung Safnern genehmigt hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2019 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch heruntergeladen werden.


Gemeinderat Safnern

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Verordnung-ueber-die-Wasserversorgung-Safnern-per-1.-Januar-2019.php - Einwohnergemeinde Safnern