In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. August 2017 die von der Gemeinde Safnern eingereichten Unterlagen an das Amt für Gemeinden und Raumordnung für die Änderung der Überbauungsordnung V "im Tal" zu-rückgezogen hat, da es sich um keine geringfügige Änderung nach Art. 122 BauV handelt.