Gemeindehaus Safnern
Gemeindehaus Safnern
Safnern-Brücke
Safnern-Brücke
Winterstimmung
Winterstimmung
Naturschutzgebiet Häftli
Naturschutzgebiet Häftli
Waldgebiet am Büttenberg
Waldgebiet am Büttenberg
Inmitten der Natur
Inmitten der Natur
Am Rande des Büttenberg
Am Rande des Büttenberg
Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
Lebensraum für eine vielfälltige Tierwelt
Erntezeit
Erntezeit
Mattenhof Stöckli
Mattenhof Stöckli
Blickfang - schlicht aber schön
Blickfang - schlicht aber schön
Aus vergangenen Zeiten
Aus vergangenen Zeiten
Gemeindehaus Safnern bei Nacht
Gemeindehaus Safnern bei Nacht
Herbststimmung
Herbststimmung
Safnernberg
Safnernberg
Im Riedrain
Im Riedrain
Winter-Impressionen im Häftli
Winter-Impressionen im Häftli
Abendstimmung im winterlichen Safnern
Abendstimmung im winterlichen Safnern
 
 
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Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung - Mittwoch, 10. Juni 2015, 20.00 Uhr

05.05.2015

im Saal des Restaurant Sternen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2014
    - Genehmigung
    - Kenntnisnahme Bericht Revisionsstelle

  2. Verpflichtungskredit Sanierung Ziltenweg (Ersatz Wasserleitung und Sanierung Strasse)
    - Genehmigung

  3. Orientierungen

  4. Verschiedenes

Die Akten zu Traktandum 1 liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen wer-den.

Die Jahresrechnung 2014 kann bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden und ist auf der Homepage aufgeschaltet.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung wäh-rend 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Ver-sammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfah-rensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde füh-ren.

Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Mona-ten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten ver-sandt.


Der Gemeinderat

Adresse

Einwohnergemeinde Safnern
Kirchweg 8
CH-2553 Safnern

Tel.: 032 356 02 60
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.00
Dienstag 14.00 - 18.00
Mittwoch 07.30 - 15.00
Donnerstag geschlossen
Freitag 08.00 - 11.00
 

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