Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens: Änderung und Inkrafttreten

16.08.2017

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. August 2017 die Änderung des Reglements für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens aufgrund des übergeordneten Rechts (Einführung HRM2) gemäss Artikel 52, Absatz 3 des Gemeindegesetzes (GG; BSG 170.11) genehmigt hat. Das geänderte Reglement tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Oktober 2017 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, 2560 Nidau, erhoben werden. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Homepage der Gemeinde Safnern unter www.safnern.ch heruntergeladen werden.

Gemeinderat Safnern

 
 
http://www.safnern.ch/de/aktuelles/meldungen/Reglement-fuer-die-Spezialfinanzierung-Werterhalt-Liegenschaften-des-Finanzvermoegens.php - Einwohnergemeinde Safnern